Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Sport- und Gesundheitszentrum (SGZ) des Stadtsportring (SSR) Dülmen e.V.
1. Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des SGZ Dülmen, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung angeboten oder durchgeführt werden.
1.2 Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche und divers Beteiligte sowie für juristische Personen. Um die Vielfalt im Bereich der Geschlechter und Geschlechtsidentitäten auszudrücken, verwenden wir den Genderstern. Dieser soll verdeutlichen, dass alle Geschlechtsidentitäten einbezogen sind, wie zum Beispiel intersexuell, intergeschlechtlich, transsexuell, transident und auch weitere Selbstbezeichnungen.
1.3 Rechtsgeschäftliche Erklärungen (Anmeldungen, Abmeldungen; Kündigungen, etc.) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail).
Erklärungen des SGZ Dülmen genügen der Schriftform, wenn ein nicht unterschriebenes elektronisch erstelltes Dokument verwendet wird.
2. Vertragsabschluss
2.1 Anmeldung
Zu allen Veranstaltungen sind verbindliche Anmeldungen unbedingt erforderlich. Mit der Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Anmeldung oder Weitermeldeliste kommt es zum Vertragsabschluss. Mit der Aufnahme der Personalien ist die Anmeldung verbindlich und die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Füllen Sie für jede Veranstaltung die Anmeldekarte bzw. das Anmeldeformular vollständig (incl. SEPA-Lastschriftmandat und DS-GVO) aus und schicken diese/s, wenn nicht anders angegeben, unterschrieben an das SGZ Dülmen.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht! Falls eine Veranstaltung ausgebucht ist, wird eine Warteliste in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen angelegt. Hierzu erfolgt eine Benachrichtigung.
Für alle Kurse gilt eine vom SGZ Dülmen festgelegte Mindestteilnehmerzahl, die bei Unterschreitung den Ausfall des Kurses zur Folge haben kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Bedingungen für die Anmeldung gelten. Diese sind in den Kursbeschreibungen nachzulesen bzw. in der SGZ-Geschäftsstelle nachzufragen.
Entstehende Kosten durch fehlerhaft angegebene Bankdaten auf der Anmeldekarte bzw. auf dem Anmeldeformular gehen zu Lasten der Teilnehmer. Die Teilnehmer sind auch dann zur Zahlung der gesamten Gebühr verpflichtet, wenn sie die Veranstaltung nur unregelmäßig oder gar nicht besuchen.
2.2 Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
2.3 Der Anmeldende ist an seine Anmeldung zwei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung von Abs. 2.1 zustande.
2.4 Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschluss angegeben, kann das SGZ Dülmen die verspätet eingehende Anmeldung ablehnen.
2.5 Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Abs. 1.1 verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen schriftlich angenommen werden. Der Eintrag in die Teilnehmerliste während einer Veranstaltung gilt als verbindliche Anmeldung im Sinne dieser AGB.
2.6 Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
2.7 Die Veranstaltungen des SGZ Dülmen sind für Jeden zugänglich; die Teilnahme kann jedoch von sachlich gebotenen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
3. Vertragspartner und Teilnehmer
3.1 Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem SGZ Dülmen als Veranstalter und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet.
Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung des SGZ Dülmen. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
4. Entgelt
4.1 Das Entgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des SGZ Dülmen (Programm, Homepage, Aushang, Preisliste etc.).
4.2 Die Entgeltberechnung erfolgt nach einem gestaffelten Preismodell. Die konkrete Preisstufe hängt von der Anzahl der verbindlich angemeldeten Teilnehmer zum 2. Termin (Stichtag) des Kurses ab und gilt pro Kursserie. Die Teilnehmer zahlen daher grundsätzlich den Kurspreis, der als Staffelgebühr für die tatsächliche Teilnehmerzahl am Stichtag ausgeschrieben ist.
4.3 Das Entgelt und die besonderen Kosten werden am Tage des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig.
4.4 Das Entgelt für die sportlichen Freizeiten und Aktionstagen ist gesondert geregelt.
Bei Aktionstagen und Veranstaltungen kann das Entgelt bar und vor Ort fällig sein. Hierüber wird vorab informiert.
4.5 Die Teilnehmergebühren werden im Rahmen der SEPA-Lastschriftvereinbarung nach Abschluss des Kurses durch den SSR Dülmen e.V. - als Träger des SGZ Dülmen- vom Konto abgebucht, und zwar innerhalb von 7 Tagen nach dem letzten Kurstag.
Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Zahlungsbedingungen gelten, die in den Kursbeschreibungen aufgeführt sind.
5. Organisatorische Änderungen
5.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
5.2 Das SGZ Dülmen kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
5.3 Fällt eine Veranstaltungseinheit aus (z. B. wegen Erkrankung des Dozenten), wird sie nachgeholt, soweit möglich. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht. Wird kein Nachholtermin angeboten oder durchgeführt, wird das hierfür entrichtete Kursentgelt auf das Teilnehmerkonto gutgeschrieben und kann für zukünftige Kursbuchungen mit der neuen Kursgebühr verrechnet werden.
5.4 Soweit nichts anderes angegeben ist, finden während der Ferien der allgemeinbildenden Schulen, an gesetzlichen Feiertagen sowie am Rosenmontag keine Veranstaltungen des SGZ Dülmen statt.
5.5 Auf Wunsch der Teilnehmer und nach Einvernehmen über einen Entgeltaufschlag kann das SGZ Dülmen eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchführen.
6. Rücktritt und Kündigung durch das SGZ Dülmen
6.1 Die Veranstaltung kommt zustande, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann das SGZ Dülmen vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht.
6.2 Das SGZ Dülmen kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das SGZ Dülmen nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Dozenten) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das SGZ Dülmen versuchen, den Vertragspartner unverzüglich über den Ausfall der Veranstaltung zu informieren. Das Entgelt kann dann nach dem Verhältnis der durchgeführten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung neu berechnet bzw. gutgeschrieben werden. Das gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist.
6.3 Das SGZ Dülmen kann Teilnehmer in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigung, Nichtbeachtung der Sicherheitsmaßnahmen oder querulatorisches Verhalten.
• Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, der Teilnehmern oder den Beschäftigten des SGZ Dülmen.
• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.).
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung in Gebäuden, die durch das SGZ Dülmen genutzt werden.
Statt einer Kündigung kann das SGZ Dülmen den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch des SGZ Dülmen wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
6.4 Beim Auftreten ansteckender Krankheiten gelten die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, insbesondere des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (lnfektionsschutzgesetz).
7. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
7.1 Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB. Der Widerruf ist an das SGZ Dülmen zu richten.
7.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Teilnehmer dem SGZ Dülmen die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem SGZ Dülmen insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Teilnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung durch den Teilnehmer, für das SGZ Dülmen mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
7.3 Erfolgt die Stornierung einer Aktion, einer Einzelveranstaltung- oder eines Wochenendkurses vor Kursbeginn jedoch nach Ablauf des eingeräumten Widerrufsrechts, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
7.4. Erfolgt die Stornierung einer Aktion, einer Einzelveranstaltung oder eines Wochenendkurses nach Kursbeginn, bleibt das volle Kursentgelt grundsätzlich geschuldet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
7.5 Im Falle einer Stornierung des Teilnehmerentgelts durch den Teilnehmer oder seiner Bank, ist der Teilnehmer verpflichtet, sowohl das Teilnehmerentgelt als auch die von der Bank erhobene Rücklastschriftgebühr an das SGZ zu erstatten.
7.6 Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner das SGZ Dülmen auf den Mangel hinzuweisen und diesem innerhalb einer zu setzenden Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
7.7 Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung neu berechnet bzw. gutgeschrieben. Das gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist.
8. Schadensersatzansprüche
8.1 Schadensersatzansprüche des Vertragspartners oder des Teilnehmers gegen das SGZ Dülmen sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Der Ausschluss gemäß Abs. 1 gilt ferner dann nicht, wenn das SGZ Dülmen Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Durchführung des Kursangebotes), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers.
8.3 Die Teilnehmer sind gemäß des Sportversicherungsvertrages im Rahmen der Bestimmungen der Sporthilfeversicherung versichert. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche an das SGZ Dülmen gestellt werden. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es notwendig, bei der Teilnahme an den Kursen folgendes zu beachten: Bitte die Haare zusammenbinden und keinen Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Uhren sowie lange oder kurze Ohrringe) tragen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle gewährt die Sporthilfeversicherung keinen Versicherungsschutz.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Das Recht, gegen Ansprüche des SGZ Dülmen aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom SGZ Dülmen anerkannt worden ist.
9.2 Ansprüche gegen das SGZ Dülmen sind nicht abtretbar.
9.3 Persönliche Angaben (Alter, Geschlecht, u. a.) dienen ausschließlich statistischen Zwecken und werden nicht an Dritte weitergegeben. Dem SGZ Dülmen ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen innerbetrieblichen Zwecken entsprechend der Datenschutzerklärung und den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gestattet. Vertragspartner und Teilnehmer können dem jederzeit widersprechen.
Sport- und Gesundheitszentrum (SGZ) Dülmen des Stadtsportring (SSR) Dülmen e.V.
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