ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) des Sport- und Gesundheitszentrum (SGZ) des Stadtsportring Dülmen e.V.

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen, Kurse, Kursserien, Präventionskurse, Rehasportangebote, Ferienangebote, Schwimmkurse, Workshops, Einzelveranstaltungen sowie sonstige Leistungen des Sport- und Gesundheitszentrums (SGZ) des Stadtsportring (SSR) Dülmen e. V. (nachfolgend „SGZ Dülmen“ genannt).

Sie gelten unabhängig davon, ob die Anmeldung schriftlich, persönlich oder auf elektronischem Wege erfolgt.

1.2 Geltung der AGB

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Vertragspartner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an.

1.3 Vertragspartner

Vertragspartner ist das SGZ Dülmen des Stadtsportring (SSR) Dülmen e. V. als Veranstalter sowie die anmeldende Person. Nimmt eine andere Person an der Veranstaltung teil als die anmeldende Person, bleibt die anmeldende Person Vertragspartner und verantwortlich für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

1.4 Begriffsbestimmungen

Vertragspartner im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die natürliche oder juristische Person, die die Anmeldung vornimmt und mit dem SGZ Dülmen den Veranstaltungsvertrag abschließt.

Teilnehmer ist die Person, die tatsächlich an der Veranstaltung teilnimmt. Vertragspartner und Teilnehmer können identisch sein.

1.5 Sprachliche Gleichbehandlung 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB überwiegend die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1.6 Form von Erklärungen 

Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Widerrufe, Kündigungen oder sonstige Mitteilungen, können schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

1.7 Maßgebliche Fassung der AGB 

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1 Anmeldung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung des SGZ Dülmen erfolgt ausschließlich über die vom SGZ Dülmen bereitgestellten Anmeldeformulare oder Weitermeldelisten. Die Anmeldung ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen sowie persönlich zu unterschreiben.

Anmeldungen oder Platzreservierungen per Telefon, E-Mail, Messenger-Diensten, über Kursleitungen oder durch Dritte werden nicht entgegengenommen und begründen weder einen Anspruch auf einen Teilnehmerplatz noch auf eine Platzreservierung.

2.2 Zustandekommen des Vertrags und Anmeldebestätigung

Mit der Abgabe oder Übersendung des unterzeichneten Anmeldeformulars, dem Absenden der Online-Anmeldung oder der persönlichen Unterzeichnung auf einer Weitermeldeliste erklärt der Vertragspartner seine verbindliche Anmeldung zu der gewünschten Veranstaltung. Das Zustandekommen des Veranstaltungsvertrages richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Bei Anmeldungen über eine Weitermeldeliste kommt der Veranstaltungsvertrag mit Eingang der vom Vertragspartner persönlich unterzeichneten Weitermeldeliste beim SGZ Dülmen zustande. Die persönliche Unterschrift auf der Weitermeldeliste gilt als verbindliche Anmeldung für die dort ausgewiesene Folgeveranstaltung.

Bei Neuanmeldungen über das Anmeldeformular oder die Online-Anmeldung kommt der Veranstaltungsvertrag erst mit der Anmeldebestätigung durch das SGZ Dülmen zustande.

Bei Online-Anmeldungen erhält der Vertragspartner zunächst eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Diese bestätigt ausschließlich den Eingang der Anmeldung und stellt weder eine Anmeldebestätigung noch eine Zusage über einen Teilnahmeplatz oder das Zustandekommen des Veranstaltungsvertrages dar.

Mit seiner Anmeldung erkennt der Vertragspartner die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SGZ Dülmen an.

2.3 Warteliste

Ist eine Veranstaltung ausgebucht, führt das SGZ Dülmen eine Warteliste in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

Wird vor Veranstaltungsbeginn ein Teilnehmerplatz frei, kann dieser entsprechend der Reihenfolge der Warteliste vergeben werden.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Veranstaltung oder auf ein Nachrücken besteht nicht.

2.4 Mehrteilige Veranstaltungen

Mehrteilige Kurse, Kursserien, Präventionskurse, Ferienkurse, Schwimmkurse und vergleichbare Angebote werden grundsätzlich als geschlossene Kurseinheit angeboten und gebucht. Die einzelnen Kurstermine stellen keine eigenständigen Veranstaltungen dar.

Erfolgt die Anmeldung nach Beginn einer mehrteiligen Veranstaltung und sind noch freie Teilnehmerplätze vorhanden, beschränkt sich der Veranstaltungsvertrag auf die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch ausstehenden Kurstermine. In diesem Fall ist ausschließlich das für die verbleibenden Kurstermine festgelegte Teilnehmerentgelt zu entrichten.

Eine Anmeldung zu einzelnen Kursterminen innerhalb einer laufenden Kursreihe ist ausgeschlossen, sofern das SGZ Dülmen dies nicht ausdrücklich anbietet oder zulässt.

2.5 Verbindlichkeit der Anmeldung

Mit Zustandekommen des Veranstaltungsvertrages ist die Anmeldung verbindlich. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung des für die gebuchte Veranstaltung festgelegten Teilnehmerentgelts. Eine Nichtteilnahme entbindet grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften nichts Abweichendes regeln.

2.6 Mindesteilnehmerzahl

Für alle Veranstaltungen gilt eine vom SGZ Dülmen festgelegte Mindestteilnehmerzahl.

Wird diese nicht erreicht, ist das SGZ Dülmen berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zeitlich zu verschieben, organisatorisch anzupassen oder mit einer vergleichbaren Veranstaltung zusammenzulegen.

Bereits gezahlte Teilnehmerentgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners bestehen nicht.

2.7 Besondere Teilnahmevoraussetzungen

Für einzelne Veranstaltungen können besondere Teilnahmevoraussetzungen oder ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung oder werden vom SGZ Dülmen gesondert bekannt gegeben.

Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass der Teilnehmer die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann das SGZ Dülmen die Teilnahme ablehnen.

2.8 Änderungen persönlicher Daten

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung dem SGZ Dülmen unverzüglich mitzuteilen.

Kosten, die aufgrund fehlerhafter oder nicht rechtzeitig mitgeteilter Daten entstehen, insbesondere Rücklastschriftgebühren oder Bankgebühren, trägt der Vertragspartner.

2.9 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des SGZ Dülmen.

 

3. Teilnahme an Veranstaltungen

3.1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannten Personen, die die dort aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und für die ein wirksamer Veranstaltungsvertrag geschlossen wurde.

3.2 Minderjährige Teilnehmer

Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. Dieser ist Vertragspartner des SGZ Dülmen und verantwortlich für die Erfüllung der sich aus dem Veranstaltungsvertrag ergebenden Verpflichtungen.

3.3 Eigenverantwortung und gesundheitliche Voraussetzungen

Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich an den Veranstaltungen teil. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass der Teilnehmer gesundheitlich in der Lage ist, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.

Bestehen gesundheitliche Einschränkungen oder Zweifel an der Sporttauglichkeit, wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.

3.4 Ausschluss von der Teilnahme

Das SGZ Dülmen ist berechtigt, Teilnehmer von einer Veranstaltung auszuschließen

  • wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden oder

  • durch das Verhalten des Teilnehmers der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung erheblich gestört wird oder

  • andere Teilnehmer gefährdet werden oder

  • den Anweisungen der Kursleitung wiederholt nicht Folge geleistet wird oder

  • gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte in erheblicher Weise verstoßen wird.

Ein Ausschluss von der Teilnahme begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerentgelts.

3.5 Anweisungen der Kursleitung

Den Anweisungen der Kursleitung sowie den Sicherheits- und Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist Folge zu leisten.

3.6 Haftung für persönliche Gegenstände

Für mitgebrachte Kleidung, Wertsachen oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt das SGZ Dülmen keine Haftung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

3.7 Begleitpersonen

Ob und in welchem Umfang Begleitpersonen bei einer Veranstaltung zugelassen sind, richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart sowie den organisatorischen Vorgaben des SGZ Dülmen oder der Kursleitung. Ein Anspruch auf Anwesenheit von Begleitpersonen besteht nicht.

3.8 Foto- und Videoaufnahmen

Foto-, Film- oder Videoaufnahmen anderer Teilnehmer oder der Kursleitung während der Veranstaltungen sind nur mit deren vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

3.9 Versäumte Kurstermine

Versäumte Kurstermine begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz-, Nachhol- oder Ausweichtermine, soweit das SGZ Dülmen nicht ausdrücklich etwas anderes anbietet.

 

4. Teilnehmerentgelte und Zahlungsbedingungen

4.1 Teilnehmerentgelte

Für die Teilnahme an Veranstaltungen des SGZ Dülmen gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Teilnehmerentgelte.

4.2 Staffelpreise

Soweit für eine Veranstaltung ein Staffelpreismodell vorgesehen ist, richtet sich das Teilnehmerentgelt nach der in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung veröffentlichten Preisstaffel.

Maßgeblich für die Einstufung ist grundsätzlich die Anzahl der verbindlich angemeldeten Teilnehmer zum zweiten Kurstermin, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.

Es gilt der für die maßgebliche Teilnehmerzahl ausgewiesene Staffelpreis.

4.3 Fälligkeit des Teilnehmerentgelts

Das Teilnehmerentgelt wird mit Zustandekommen des Veranstaltungsvertrages fällig und wird grundsätzlich nach Beendigung der Veranstaltung im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

4.4 SEPA-Lastschriftverfahren

Die Zahlung des Teilnehmerentgelts erfolgt ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem SGZ Dülmen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Kontodeckung zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs zu sorgen.

4.5 Rücklastschriften

Kann eine Lastschrift aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht eingelöst werden, trägt dieser die dem SGZ Dülmen hierdurch entstehenden Bank- und Bearbeitungskosten.

4.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Vertragspartner kann gegen Forderungen des SGZ Dülmen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.7 Eigenmächtige Kürzungen oder Rückforderungen

Eigenmächtige Kürzungen oder Rückforderungen des Teilnehmerentgelts sind unzulässig. Etwaige Ansprüche auf Erstattung, Gutschrift oder Rückzahlung richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften.

 

5. Organisatorische Änderungen

5.1 Änderungen von Veranstaltungen

Das SGZ Dülmen ist berechtigt, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen zu ändern, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Kursleitung, des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungszeiten, des Veranstaltungsablaufs oder der eingesetzten Sportgeräte.

5.2 Wechsel der Kursleitung

Ein Wechsel der Kursleitung berechtigt grundsätzlich weder zum Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag noch zur Minderung oder Erstattung des Teilnehmerentgelts.

5.3 Verlegung von Veranstaltungsort oder Veranstaltungszeit

Änderungen des Veranstaltungsortes oder der Veranstaltungszeiten werden den Vertragspartnern, soweit möglich, rechtzeitig bekannt gegeben.

Eine Verlegung innerhalb eines zumutbaren räumlichen oder zeitlichen Rahmens berechtigt grundsätzlich nicht zum Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag.

5.4 Ausfall einzelner Kurstermine

Muss ein einzelner Kurstermin aus Gründen ausfallen, die das SGZ Dülmen nicht zu vertreten hat oder die einer ordnungsgemäßen Durchführung entgegenstehen, wird der Termin nach Möglichkeit nachgeholt oder durch eine gleichwertige Ersatzleistung ersetzt.

Ist eine Nachholung oder Ersatzleistung nicht möglich, wird der ausgefallene Kurstermin gemäß Ziffer 5.10. bei der Berechnung des Teilnehmerentgelts nicht berücksichtigt.

5.5 Absage von Veranstaltungen

Das SGZ Dülmen ist berechtigt, Veranstaltungen insbesondere aus folgenden Gründen ganz oder teilweise abzusagen:

  • Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder

  • Erkrankung oder sonstiger Ausfall der Kursleitung oder

  • technische Defekte oder Schließung der Veranstaltungsstätte oder

  • behördliche Anordnungen oder

  • höhere Gewalt oder

  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

5.6 Kein Anspruch auf eine bestimmte Kursleitung

Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht.

5.7 Nutzung von Sportstätten

Können Sportstätten, Schwimmbäder oder sonstige Veranstaltungsorte vorübergehend nicht genutzt werden, ist das SGZ Dülmen berechtigt, die Veranstaltung an einen anderen geeigneten Veranstaltungsort zu verlegen, die Veranstaltungszeiten anzupassen oder eine gleichwertige Ersatzlösung anzubieten.

5.8 Änderungen des Veranstaltungsprogramms

Das SGZ Dülmen ist berechtigt, Inhalte einer Veranstaltung anzupassen, soweit dadurch der Charakter, das Ausbildungs- oder Veranstaltungsziel sowie der Gesamtumfang der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändert werden.

5.9 Informationspflicht

Organisatorische Änderungen, Terminverlegungen oder Absagen werden den Vertragspartnern nach Möglichkeit rechtzeitig bekannt gegeben. Erfolgt die Mitteilung an die zuletzt vom Vertragspartner mitgeteilte E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, gilt die Informationspflicht des SGZ Dülmen grundsätzlich als erfüllt.

5.10 Berücksichtigung ausgefallener Kurstermine bei der Entgeltberechnung

Das Teilnehmerentgelt wird grundsätzlich erst nach Beendigung der Veranstaltung im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Bei der Berechnung des Teilnehmerentgelts werden ausschließlich die tatsächlich durchgeführten Kurstermine berücksichtigt.

Ausgefallene und nicht nachgeholte Kurstermine werden daher bei der Abbuchung automatisch berücksichtigt. Eine Erstattung, Gutschrift oder Umbuchung hierfür erfolgt nicht.

Ein Anspruch auf die Führung eines Guthabenkontos oder auf eine Gutschrift für zukünftige Veranstaltungen besteht nicht.

 

6. Widerruf, Abmeldung und Vertragsbeendigung

6.1 Gesetzliches Widerrufsrecht

Bei Anmeldungen, für die gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Einzelheiten, insbesondere die Widerrufsfrist, die Ausübung des Widerrufsrechts und dessen Rechtsfolgen, ergeben sich aus der jeweils gültigen Widerrufsbelehrung des SGZ Dülmen. 

6.2 Stornierung vor Veranstaltungsbeginn

Nach Ablauf eines gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts kann der Vertragspartner seine Anmeldung bis zum Beginn der Veranstaltung stornieren.

Bei einer solchen Stornierung wird der Veranstaltungsvertrag aufgehoben. Das SGZ Dülmen erhebt eine Bearbeitungs- und Stornogebühr in Höhe von 5,00 Euro je Anmeldung.

Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim SGZ Dülmen. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

6.3 Abmeldung oder Kündigung nach Veranstaltungsbeginn

Mit Beginn der Veranstaltung ist eine ordentliche Abmeldung oder Kündigung des Veranstaltungsvertrages ausgeschlossen.

Das Teilnehmerentgelt bleibt grundsätzlich auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht besucht, seine Teilnahme vorzeitig beendet oder einen für ihn verbindlich angemeldeten bzw. freigehaltenen Teilnehmerplatz erst nach Veranstaltungsbeginn in Anspruch nimmt.

Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.

6.4 Krankheit, Urlaub oder sonstige persönliche Verhinderung

Krankheit, Verletzung, Urlaub, berufliche oder schulische Verpflichtungen sowie sonstige persönliche Verhinderungsgründe des Teilnehmers entbinden grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht.

Sie begründen insbesondere keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift, Umbuchung oder Nachholung versäumter Kurstermine, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

6.5 Ersatzteilnehmer

Das SGZ Dülmen kann im Einzelfall nach vorheriger Prüfung und Zustimmung zulassen, dass anstelle des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers ein geeigneter Ersatzteilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt.

Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer die für die Veranstaltung geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und organisatorische, fachliche oder sonstige sachliche Gründe einer Teilnahme nicht entgegenstehen.

Ein Anspruch auf die Zulassung eines Ersatzteilnehmers besteht nicht. Eine eigenmächtige Übertragung des Teilnehmerplatzes ist ausgeschlossen.

6.6 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.7 Form und Wirksamkeit von Abmeldungen und Stornierungen

Abmeldungen und Stornierungen müssen in Textform erfolgen und an das SGZ Dülmen gerichtet werden. Sie können insbesondere per E-Mail oder per Brief übermittelt werden.

Mündliche oder telefonische Abmeldungen werden nicht anerkannt.

Die Abmeldung wird erst mit ihrem Eingang beim SGZ Dülmen wirksam.

 

 7. Haftung und Versicherung

7.1 Haftung des SGZ Dülmens

Die Haftung des SGZ Dülmen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

7.2 Haftung der Teilnehmer

Teilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten Sportstätten, Einrichtungen, Sportgeräte sowie sonstigen Gegenstände pfleglich zu behandeln.

Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haften sie nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.3 Persönliche Gegenstände

Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder sonstiger persönlicher Gegenstände übernimmt das SGZ Dülmen keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

7.4 Unfälle und Schäden

Unfälle sowie Schäden an Sportgeräten, Einrichtungen oder Veranstaltungsstätten sind der Kursleitung oder dem SGZ Dülmen unverzüglich mitzuteilen.

7.5 Versicherungsschutz

Im Rahmen, der vom Stadtsportring Dülmen e. V. abgeschlossenen Sportversicherung kann für Teilnehmer Versicherungsschutz über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen bestehen.

Art und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen bzw. des zuständigen Versicherers.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das SGZ Dülmen behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für zukünftige Vertragsabschlüsse zu ändern, soweit gesetzliche Vorschriften dies zulassen.

8.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

8.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.4 Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 30.07.2026 in Kraft und ersetzen alle zuvor geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SGZ Dülmen.